Dr. Martin Rothermel
Kanzlei Taylor Wessing
Dr. Martin Rothermel ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Taylor Wessing und hat dort die Practice Area Handels- und Vertragsrecht aufgebaut. Er berät Unternehmen im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler-und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung. Er hat im Juli 2022 den ersten Kommentar zum LkSG veröffentlicht und berät viele Unternehmen in der Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflichten (einschließlich EUDR und CSDDD) sowie BattVO und PPWR. Martin Rothermel ist Certified Sustainability Reporting Specialist und berät auch zu CSRD, ESRS und Taxonomie.