{"id":223,"date":"2021-12-15T09:53:09","date_gmt":"2021-12-15T08:53:09","guid":{"rendered":"https:\/\/procurementsummit.de\/booking\/?page_id=223"},"modified":"2026-06-22T12:42:22","modified_gmt":"2026-06-22T10:42:22","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"termslist\">\n<p><strong>Teil A &#8211; Sponsoring-Paket<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-style:italic;\">1. Bestandteile des Vertrags zur Teilnahme und &#196;nderungen am Vertrag<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>1.1 Der Aussteller verpflichtet sich, die veranstaltungsspezifischen Anforderungen des Veranstalters, die technischen Richtlinien des Veranstalters und die Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Ausstellungsortes sowie alle relevanten Vorschriften einzuhalten.<\/p>\n<p>1.2 Der Abschluss des Teilnahmevertrags (&#8222;Anmeldung&quot;) muss elektronisch oder schriftlich erfolgen, damit er rechtskr&#228;ftig wird. &#196;nderungen des Teilnahmevertrags und etwaiger Vereinbarungen m&#252;ssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen, damit sie rechtskr&#228;ftig werden. Die allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Anwendbarkeit ausdr&#252;cklich schriftlich oder elektronisch zugestimmt. Erkl&#228;rungen, die der Aussteller gegen&#252;ber dem Veranstalter abgibt, m&#252;ssen ebenfalls schriftlich oder elektronisch erfolgen.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">2. Veranstaltungsspezifische Informationen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>2.1. Vorliegender Teil A gilt, sofern alle wesentlichen Punkte der Abschnitte &#8222;Sponsoring&quot; und &#8222;Stand&quot; des Teilnahmevertrags ausgef&#252;llt wurden, dem diese allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen beigef&#252;gt sind und f&#252;r alle nachfolgenden &#196;nderungen im Zusammenhang mit dem Stand, die zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>2.2 Der Aussteller hat zugestimmt, die Veranstaltung zu sponsern, und der Veranstalter m&#246;chte ein solches Sponsorship zu den in vorliegender Vereinbarung festgelegten Bedingungen akzeptieren.<\/p>\n<p>2.3 Der Veranstalter ist bereit, dem Aussteller die in vorliegender Vereinbarung festgelegten, verschiedenen Sponsorship- und sonstigen Rechte zu gew&#228;hren.<\/p>\n<p>2.4 In dieser Vereinbarung (und zudem wie in Teil B weiter unten definiert) haben die folgenden Ausdr&#252;cke die hier angegebene Bedeutung:<\/p>\n<p>&#8222;Veranstalter&quot; bezeichnet Trailblazer Summits GmbH<br \/>Papenstra&#223;e 33e<br \/>D-22089 Hamburg<br \/>Deutschland<\/p>\n<p>&#8222;Veranstaltungsort&quot; bezeichnet Hamburg Messe, Messeplatz 1, 20357 Hamburg<\/p>\n<p>&#8222;Veranstaltungsplan&quot; bezeichnet Procurement &#038; Sustainability Summit: 23. und 24.06.2027<\/p>\n<p>&#8222;Aussteller&quot; bezeichnet die Person oder das Unternehmen, die bzw. das im Teilnahmevertrag als Sponsor und Aussteller der Veranstaltung aufgef&#252;hrt ist;<\/p>\n<p>&#8222;Marken des Ausstellers&quot; bezeichnet die Marken und Logos, die geistiges Eigentum des Ausstellers sind und die vom Veranstalter (in &#220;bereinstimmung mit vorliegender Vereinbarung) f&#252;r die Zwecke verwendet werden, die nach den Bedingungen vorliegender Vereinbarung erforderlich sind.<\/p>\n<p>&#8222;Pr&#252;fungsgeb&#252;hren&quot; bezeichnet die Geb&#252;hren f&#252;r die Pr&#252;fung von reiner Standfl&#228;che, so wie im Teilnahmevertrag festgelegt.<\/p>\n<p>&#8222;Aussteller-Teilnahmegeb&#252;hr&quot; bezeichnet den Beitrag f&#252;r eine vom Aussteller mit seiner Teilnahmegeb&#252;hr abzuschlie&#223;ende Haftpflichtversicherung gem&#228;&#223; Klausel 5 dieser Gesch&#228;ftsbedingungen.<\/p>\n<p>&#8222;Teilnahmevertrag&quot; bezeichnet das Formular einschlie&#223;lich vorliegender Gesch&#228;ftsbedingungen, auf dessen Grundlage die Buchungen f&#252;r St&#228;nde, Fl&#228;chen oder Sponsoring erfolgen;<\/p>\n<p>&#8222;Anmeldung&quot; bezeichnet die im Teilnahmevertrag festgelegte Geb&#252;hr f&#252;r die Anmeldung;<\/p>\n<p>&#8222;Standkosten&quot;\tbezeichnet die im Teilnahmevertrag aufgef&#252;hrten Kosten f&#252;r den Stand; &#8222;Marken der Veranstaltung&quot;\tbezeichnet die Marken, Logos und sonstigen Symbole, die der Veranstalter zur Kennzeichnung der Veranstaltung verwendet und f&#252;r welche der Veranstalter die Rechte an geistigem Eigentum h&#228;lt, und die vom Sponsor (gem&#228;&#223; vorliegender Vereinbarung) f&#252;r die Zwecke verwendet werden, die gem&#228;&#223; den Bedingungen vorliegender Vereinbarung erforderlich sind;<\/p>\n<p>&#8222;Material&quot; bezeichnet alle Banner, Werbeanzeigen, Poster, Publikationen, Programme, Brosch&#252;ren, Pressemitteilungen und sonstiges Werbematerial, die mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen, unabh&#228;ngig davon, ob gedruckt oder digital und auf der Veranstaltungswebsite ver&#246;ffentlicht.<\/p>\n<p>&#8222;Rechte&quot;\tbezeichnet die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte zum Sponsoring, die dem Aussteller f&#252;r die Veranstaltung gew&#228;hrt werden;<\/p>\n<p>&#8222;Sponsorship-Beitrag&quot; bezeichnet die vom Sponsor an den Veranstalter zu entrichtenden Betr&#228;ge, wie in dieser Vereinbarung (im Abschnitt &#8222;Sponsorship&quot; des Teilnahmevertrags) angegeben. Zur Klarstellung: Diese Betr&#228;ge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>&#8222;Ereignis h&#246;herer Gewalt&quot; hat die im folgenden Abschnitt 25 aufgef&#252;hrte Bedeutung;<\/p>\n<p>2.5. Der Veranstalter erbringt f&#252;r den Aussteller die im Teilnahmevertrag vereinbarten Leistungen.<\/p>\n<p>2.6. Der Aussteller zahlt dem Veranstalter die im Teilnahmevertrag vereinbarte Geb&#252;hr.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">3. Zustandekommen eines Vertrags durch Anmeldung und Best&#228;tigung<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>3.1. Vom Veranstalter abgegebene Angebote sind unverbindlich und sie k&#246;nnen Ver&#228;nderungen erfahren, sofern der Veranstalter nicht ausdr&#252;cklich schriftlich etwas anderes erkl&#228;rt.<\/p>\n<p>3.2. Der Aussteller muss sich mithilfe des vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldeformulars anmelden; die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Anmeldung stellt das Angebot des Ausstellers zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar.<\/p>\n<p>3.3. Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldungen anzunehmen.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">4. Zahlungsbedingungen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>4.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuz&#252;glich der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>4.2. Nach der Best&#228;tigung der Anmeldung stellt der Veranstalter dem Aussteller die vereinbarte Geb&#252;hr in Rechnung. Nutzungsabh&#228;ngige Entgelte werden nach Abschluss der Veranstaltung abgerechnet.<\/p>\n<p>4.3. Die Zahlung ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung f&#228;llig; in jedem Fall muss die Zahlung vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Rechnung wird unmittelbar nach Vertragsabschluss ausgestellt.<\/p>\n<p>4.4. Der Aussteller ist nur berechtigt, Forderungen mit dem Rechnungsbetrag zu kompensieren oder ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht auszu&#252;ben, sofern sein Anspruch gerichtlich best&#228;tigt wurde.<\/p>\n<p>4.5. Gew&#228;hrt der Veranstalter dem Aussteller einen Nachlass auf die anwendbaren Listenpreise, entf&#228;llt der Anspruch auf diesen Nachlass, wenn der Aussteller seine Betriebspflicht verletzt oder mit den Zahlungen in Verzug ger&#228;t. In solchen F&#228;llen gilt der volle Listenpreis als vereinbart.<\/p>\n<p>4.6. Entstehen dem Veranstalter w&#228;hrend des Zahlungsvorgangs Sch&#228;den, einschlie&#223;lich, aber nicht beschr&#228;nkt auf solche, die durch R&#252;ckbuchungen entstehen, so m&#252;ssen diese vom Aussteller gegen&#252;ber dem Veranstalter erstattet werden. Dies gilt nicht, sofern der Aussteller f&#252;r die Entstehung solcher Sch&#228;den keine Verantwortung tr&#228;gt.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">5. Versicherung<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>5.1 Dieser Vertrag setzt voraus, dass die Aussteller eine angemessene Versicherung abschlie&#223;en, um sich selbst und andere Messebesucher zu sch&#252;tzen. Alle Aussteller sind verpflichtet, auf Verlangen einen g&#252;ltigen Versicherungsnachweis (Certificate of Insurance, COI) vorzulegen, der mindestens die nachstehend aufgef&#252;hrten Haftpflichtversicherungen umfasst:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<p>Abgedeckt Kategorien<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Standard-H&#246;chstbetr&#228;ge<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Kurzbeschreibung der Versicherungsdeckung<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>Ausstellerkosten <\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>20.000 EUR<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Nicht erstattungsf&#228;hige Kosten bei Absage, Abbruch, Verk&#252;rzung, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung; Unm&#246;glichkeit der Stand&#246;ffnung bzw. -nutzung durch Sch&#228;den beim Aussteller oder am Veranstaltungsort; Verz&#246;gerung beim Transport von Exponaten oder Personal\/Vertretern; Nichtverf&#252;gbarkeit des Veranstaltungsortes im vorgesehenen Zeitraum. Zus&#228;tzlich Kosten zur Vermeidung\/Minderung eines versicherten Vorfalls, sofern au&#223;erhalb der Kontrolle des Ausstellers oder Veranstalters.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>Aussteller-Eigentum<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>20.000 EUR<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Materielle Verluste oder besch&#228;digtes Eigentum, f&#252;r das der Aussteller verantwortlich ist, einschlie&#223;lich Exponate, St&#228;nde, Ausstellungsst&#252;cke, Ausstattung, M&#246;bel, B&#252;romaterial und Werbematerial, welche zum Zwecke der Ausstellung am Veranstaltungsort zum Einsatz kommen. <\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td rowspan=\"2\">\n<p>Haftung des Ausstellers<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>2.000.000 EUR<\/p>\n<\/td>\n<td rowspan=\"2\">\n<p>F&#252;r jedes einzelne Ereignis einer gesetzlichen Haftpflicht besteht die Verpflichtung des Ausstellers, Schadensersatz zu leisten sowie f&#252;r Rechtskosten und sonstige Ausgaben aufzukommen, die durch Personensch&#228;den oder den Tod Dritter bzw. durch die Besch&#228;digung von Eigentum Dritter am Veranstaltungsort entstehen. <\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>Jeweils pro Schadensfall<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>5.2 Der Veranstalter &#252;bernimmt &#8212; soweit gesetzlich zul&#228;ssig &#8212; keinerlei Haftung f&#252;r Anspr&#252;che aus vertraglichen Gr&#252;nden, rechtswidrigen Handlungen, Fahrl&#228;ssigkeit, gesetzlichen Pflichten oder sonstigen Rechtsgr&#252;nden im Zusammenhang mit Nutzung, Qualit&#228;t, Eignung oder Zug&#228;nglichkeit bzw. Bereitstellung der Leistungen der Versicherung zur Schadloshaltung.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">6. Standzuweisung<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>6.1. Der Veranstalter weist dem Aussteller einen Ausstellungsbereich zu. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ausstellungsbereich oder eine bestimmte Ausstellungszeit.<\/p>\n<p>6.2. Der Veranstalter beh&#228;lt sich das Recht vor, den Grundriss und die Veranstaltungsspezifikationen jederzeit zu &#228;ndern, wenn dies im Interesse der Veranstaltung notwendig erscheint, solange der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich ver&#228;ndert wird. Der Veranstalter beh&#228;lt sich das Recht vor, angemessene &#196;nderungen an der Gr&#246;&#223;e oder Lage der dem Aussteller zugewiesenen Standfl&#228;che vorzunehmen, sofern zwingende organisatorische Gr&#252;nde dies erfordern und dabei die Interessen des Ausstellers angemessen ber&#252;cksichtigt werden k&#246;nnen. Der Aussteller wird vom Veranstalter unverz&#252;glich &#252;ber solche &#196;nderungen informiert. Eine Vergr&#246;&#223;erung der Standfl&#228;che oder Aufwertung des Standtyps hat keinen Einfluss auf die im Teilnahmevertrag vereinbarten Geb&#252;hren.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">7. Verpflichtungen des Ausstellers; Betriebspflicht<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>7.1. Der Aussteller verpflichtet sich, die Auf- und Abbauzeiten einzuhalten.<\/p>\n<p>7.2. Der Aussteller verpflichtet sich, die gesamte von ihm gebuchte Standfl&#228;che zu nutzen und seinen Stand w&#228;hrend der &#214;ffnungszeiten der Veranstaltung aktiv zu betreiben.<\/p>\n<p>7.3. Hat der Aussteller den zugewiesenen Stand bei Veranstaltungsbeginn noch nicht besetzt, kann der Aussteller nach eigenem Ermessen vorgehen.<\/p>\n<p>7.4. Die Aussteller m&#252;ssen ihren Stand sp&#228;testens am 22.06.2027 um 16 Uhr aufbauen und d&#252;rfen ihn nicht vor dem 24.06.2027 um 17 Uhr abbauen. Bei Nichterf&#252;llung einer oder mehrerer dieser Bedingungen kann der Veranstalter dem Aussteller eine Geb&#252;hr in H&#246;he von 5.000 &#8364; in Rechnung stellen<\/p>\n<p>7.5. Die vom Aussteller pr&#228;sentierten Inhalte m&#252;ssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Der Aussteller muss au&#223;erdem sicherstellen, dass die von ihm ver&#246;ffentlichten Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, Wettbewerbsrechte oder allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrechte Dritter verletzen.<\/p>\n<p>7.6. Der Aussteller muss den Veranstalter auf dessen erstes Anfordern von allen Sch&#228;den und Anspr&#252;chen Dritter freistellen, die aufgrund eines Versto&#223;es gegen die in Abschnitt 7.5 dieses Vertrags festgelegten Verpflichtungen des Ausstellers entstehen. Dies gilt nicht, sofern der Aussteller f&#252;r die Entstehung solcher Sch&#228;den und\/oder Anspr&#252;che keine Verantwortung tr&#228;gt.<\/p>\n<p>7.7. Der Abbau des Standes muss jedoch sp&#228;testens bis 19:00 Uhr am Veranstaltungstag erfolgen und es d&#252;rfen keine Materialien des Ausstellers &#252;ber diesen Zeitpunkt hinaus am Veranstaltungsort verbleiben. Der Veranstalter kann f&#252;r Materialien, die am Veranstaltungstag nach 19:00 Uhr nicht vollst&#228;ndig vom Veranstaltungsort entfernt wurden, eine Geb&#252;hr in H&#246;he von 50 &#8364; pro Kilogramm und Tag f&#252;r Abtransport- und Lagerkosten erheben.<\/p>\n<p>7.8. Es ist untersagt, Speisen oder Getr&#228;nke zur Verteilung an Besucher mitzubringen. Es k&#246;nnen jedoch in Einzelf&#228;llen Ausnahmen gew&#228;hrt werden.<\/p>\n<p>7.9. Bei &#220;berschreitung der gebuchten Fl&#228;che durch den Aussteller ist der Veranstalter berechtigt, entweder eine zus&#228;tzliche Geb&#252;hr in H&#246;he von mindestens 2.000 EUR in Rechnung zu stellen oder den Abbau der &#252;ber die gebuchte Fl&#228;che hinausgehenden Standteile zu verlangen.<\/p>\n<p>7.10. Der Aussteller ist verpflichtet, sein Unternehmenslogo in einem druckf&#228;higen Vektorformat (EPS oder &#228;hnliches) zur Verf&#252;gung zu stellen. Dieses kann vom Veranstalter uneingeschr&#228;nkt f&#252;r Werbezwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>7.11. Sofern der Aussteller eine Teilnahme als Referent bei einem Workshop oder auf der Hauptb&#252;hne als Teil seines Pakets gebucht hat, muss er den Namen und ein druckf&#228;higes Foto (mind. 1 MB) des Referenten mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung &#252;ber das Online-Portal der Veranstalter f&#252;r Aussteller oder per E-Mail einreichen. Sofern f&#252;r die Teilnahme eine Pr&#228;sentation erforderlich ist, muss diese mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung &#252;ber das Online-Portal der Veranstalter f&#252;r Aussteller oder per E-Mail im Format 19:6 als PDF- oder PowerPoint-Datei eingereicht werden. Die Verwendung Ihres eigenen Laptops f&#252;r Vortr&#228;ge ist nicht m&#246;glich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird entweder die Teilnahme des Referenten abgesagt oder es wird eine Versp&#228;tungsgeb&#252;hr in H&#246;he von 850,00 &#8364; f&#228;llig.<\/p>\n<p>7.12. Sofern der Aussteller One-on-One-Meetings gebucht hat, m&#252;ssen alle erforderlichen Informationen sp&#228;testens sechs Wochen vor der Veranstaltung vom Aussteller eingereicht werden, andernfalls verf&#228;llt die Garantie f&#252;r 50 % der Meetings. Vier Wochen vor der Veranstaltung verf&#228;llt die Gew&#228;hrleistung f&#252;r 70 % der Meetings. Zwei Wochen vor der Veranstaltung verf&#228;llt die Gew&#228;hrleistung f&#252;r alle Meetings.<\/p>\n<p>7.13 Der Aussteller muss alle relevanten Informationen und genehmigten Formulierungen f&#252;r die Werbung in den sozialen Medien mindestens vier (4) Wochen vor der Veranstaltung bereitstellen. Der Veranstalter kann eine Erw&#228;hnung in den sozialen Medien unter Verwendung der vom Aussteller genehmigten Formulierung nur dann gew&#228;hrleisten, wenn diese Frist eingehalten wird. Werden Informationen nach Ablauf dieser Frist eingereicht, kann der Veranstalter keine Gew&#228;hr f&#252;r deren Ber&#252;cksichtigung &#252;bernehmen. Falls sich der Veranstalter nach Ablauf der Frist daf&#252;r entscheidet, den Aussteller dennoch in den Vordergrund zu stellen, wird der Inhalt vom Veranstalter verfasst und ohne vorherige Abstimmung ver&#246;ffentlicht. Der Veranstalter beh&#228;lt sich in jedem Fall das Recht vor, Inhalte anzupassen oder zu bearbeiten, um die &#220;bereinstimmung mit seiner Marke und seinem Stil sicherzustellen.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">8. Unteraussteller<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>8.1. &#8222;Unteraussteller&quot; sind alle Unternehmen, die mit eigenem Personal und\/oder eigenen Produkten (insbesondere Waren und Dienstleistungen) auf dem vom Aussteller gebuchten Stand ausstellen oder teilnehmen (&#8222;Teilnahme&quot;); dies gilt auch dann, wenn diese Unternehmen enge finanzielle oder organisatorische Verbindungen zum Aussteller haben.<\/p>\n<p>8.2. Die Teilnahme jedes Unterausstellers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Aussteller muss beim Veranstalter die Best&#228;tigung der Anmeldung f&#252;r die Teilnahme eines Unterausstellers beantragen, indem er ein ausgef&#252;lltes Anmeldeformular f&#252;r Unteraussteller einreicht.<\/p>\n<p>8.3 Der Unteraussteller ist berechtigt, den Teilnahmevertrag bis zu sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn zu k&#252;ndigen, indem er 50 % der Gesamtkosten zahlt. Die K&#252;ndigung muss schriftlich erfolgen. Der Unteraussteller ist nicht anderweitig berechtigt, den Teilnahmevertrag zu k&#252;ndigen oder zu stornieren. Sollte der Unteraussteller aufgrund eines von ihm zu vertretenden Grundes nicht teilnehmen k&#246;nnen, bleibt er verpflichtet, die vereinbarten Geb&#252;hren zu begleichen<\/p>\n<p>8.4. F&#252;r die Teilnahme von Unterausstellern f&#228;llt eine Geb&#252;hr an, die f&#252;r jeden Unteraussteller zu entrichten ist. Der Aussteller und seine Unteraussteller haften gesamtschuldnerisch f&#252;r die Zahlung dieser Geb&#252;hren.<\/p>\n<p>8.5. Der Aussteller verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Unteraussteller diese Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen und alle relevanten Anforderungen einh&#228;lt. Der Aussteller kann f&#252;r Handlungen des Unterausstellers haftbar gemacht werden.<\/p>\n<p>8.6. Verboten sind die Teilnahme sowie Marketing, Werbung oder Promotion von bzw. f&#252;r Unternehmen, die weder Aussteller noch Unteraussteller sind.<\/p>\n<p>8.7 Falls ein Unteraussteller ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gem&#228;&#223; Klausel 8.2 ausstellt oder teilnimmt, ist der Aussteller automatisch verpflichtet, f&#252;r jeden nicht genehmigten Unteraussteller das gesamte anfallende Unteraussteller-Geb&#252;hrenpaket zu zahlen. Eine solche Geb&#252;hr wird sofort nach Erhalt der vom Veranstalter ausgestellten Rechnung f&#228;llig und zahlbar. Der Veranstalter beh&#228;lt sich das Recht vor, unbefugten Unterausstellern den Zutritt zu verweigern oder deren Verweis zu verlangen.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">9. Haftung<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>9.1. Der Veranstalter haftet nicht f&#252;r Leistungen, bei denen er lediglich als Vermittler beteiligt ist.<\/p>\n<p>9.2. Der Veranstalter haftet uneingeschr&#228;nkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl&#228;ssigkeit.<\/p>\n<p>9.3. Der Veranstalter haftet auch f&#252;r leichte Verletzungen seiner wesentlichen Vertragspflichten (die &#8222;Kardinalpflichten&quot;). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erf&#252;llung f&#252;r die Durchf&#252;hrung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Erf&#252;llung sich der Vertragpartner durchweg verlassen k&#246;nnen muss. In diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters f&#252;r Sch&#228;den auf die typischerweise vorhersehbaren Sch&#228;den begrenzt.<\/p>\n<p>9.4. In von Abschnitt 9.3 abgedeckten F&#228;llen &#252;berschreiten die typischerweise vorhersehbaren Sch&#228;den in der Regel nicht die vom Aussteller zu zahlenden Geb&#252;hren. Eine Haftung f&#252;r Folgesch&#228;den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.5. In F&#228;llen der &#220;bernahme einer Garantie gilt bei Betrug, Todesf&#228;llen oder Personensch&#228;den sowie bei gesetzliche Regelung der zwingenden Gef&#228;hrdungshaftpflicht wie etwa dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Veranstalter gem&#228;&#223; den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>9.6. In allen &#252;brigen F&#228;llen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.7. Die oben genannten Haftungsregelungen gelten auch f&#252;r au&#223;ervertragliche Anspr&#252;che gegen den Veranstalter, seine Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiges Personal.<\/p>\n<p>9.8. Der Aussteller haftet gegen&#252;ber dem Veranstalter gem&#228;&#223; den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen keine abweichenden Regelungen bestehen.<\/p>\n<p>9.9. Der Aussteller stellt den Veranstalter von Anspr&#252;chen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Ausstellers resultieren; der Aussteller verpflichtet sich, dem Veranstalter die Kosten f&#252;r die Abwehr solcher Anspr&#252;che zu erstatten.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">10. Beendigung des Vertragsverh&#228;ltnisses<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>10.1. Der Aussteller ist berechtigt, den Teilnahmevertrag bis zu sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn zu k&#252;ndigen, indem er 50 % der Gesamtkosten zahlt. Die K&#252;ndigung muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>10.2. Der Aussteller ist nicht anderweitig berechtigt, den Teilnahmevertrag zu k&#252;ndigen oder zu stornieren. Falls der Aussteller aufgrund eines von ihm zu vertretenden Grundes nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, ist er dennoch zur Zahlung der vereinbarten Geb&#252;hren verpflichtet; der Veranstalter erstattet dem Aussteller jedoch die Einsparungen und die ihm entstandenen Vorteile, die sich aus der anderweitigen Nutzung der vom Aussteller gemieteten Standfl&#228;che ergeben. In der Regel entstehen dem Veranstalter nach dem in Abschnitt 10.1 genannten Datum keine solchen Einsparungen.<\/p>\n<p>10.3. Zus&#228;tzlich zu den gesetzlichen Gr&#252;nden ist der Veranstalter in folgenden F&#228;llen berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne K&#252;ndigungsfrist zu beenden:<\/p>\n<ul>\n<li>Nichtzahlung einer zugestellten Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist;<\/li>\n<li>Insolvenz des Ausstellers, Zahlungsunf&#228;higkeit, Antrag auf Er&#246;ffnung eines Insolvenzverfahrens, Vergleich mit Gl&#228;ubigern oder Bestellung eines Insolvenzverwalters &#252;ber das Betriebsverm&#246;gen oder Gesch&#228;ft des Ausstellers insgesamt oder eines Teils davon.<\/li>\n<li>Im Fall eines Antrags, Beschlusses oder einer Verf&#252;gung zur Abwicklung oder Aufl&#246;sung des Ausstellers, ausgenommen im Fall einer gutgl&#228;ubigen Fusion oder Reorganisation.<\/li>\n<li>Im Fall einer Einstellung oder drohenden Einstellung der Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit des Ausstellers oder seiner Inanspruchnahme einer gesetzlichen Zahlungsaussetzung.<\/li>\n<li>Falls der Aussteller eine nat&#252;rliche Person ist und stirbt, insolvent wird oder eine Handlungsunf&#228;higkeit erleidet, welche die effektive Teilnahme an der Veranstaltung verhindert.<\/li>\n<li>Falls ein Insolvenzantrag in Bezug auf das Betriebsverm&#246;gen des Ausstellers gestellt wurde; der Aussteller muss den Veranstalter in diesem Fall unverz&#252;glich informieren.<\/li>\n<li>Falls bei Anmeldeschluss weniger als 50 % der f&#252;r Aussteller vorgesehenen Ausstellungsfl&#228;che gebucht wurde.<\/li>\n<li>Falls ein Versto&#223; gegen die Betriebspflicht des Ausstellers vorliegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>10.3.1 In den oben genannten F&#228;llen wird der vollst&#228;ndige Preis f&#252;r den gebuchten Stand sofort f&#228;llig. Der Veranstalter hat das Recht, nach eigenem Ermessen jeden Vertrag mit dem Aussteller in Bezug auf die Veranstaltung zu k&#252;ndigen, auszusetzen oder fortzuf&#252;hren, unbeschadet seines Rechts, Verluste oder Sch&#228;den geltend zu machen.<\/p>\n<p>10.3.2 Wenn die K&#252;ndigung auf einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch den Aussteller beruht, ist die K&#252;ndigung grunds&#228;tzlich erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder nach Erteilung einer Abmahnung zul&#228;ssig, es sei denn, Gesetzesrecht verlangt eine solche Nachfrist oder Abmahnung nicht.<\/p>\n<p>10.4 Ausgenommen eine R&#252;ckerstattung etwaiger Geb&#252;hren gem&#228;&#223; obigem Abschnitt 10.2, haftet der Veranstalter dem Aussteller gegen&#252;ber weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung noch auf sonstige Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit oder aufgrund einer Absage, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung an einen neuen Veranstaltungsort.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">11. Audio- und Videoaufnahmen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>Der Aussteller erteilt hiermit seine Zustimmung zur Ver&#246;ffentlichung von Abbildungen einzelner Exponate. Informationen zum Fotografieren und den diesbez&#252;glichen Regelungen gem&#228;&#223; Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen online auf der Website zur Verf&#252;gung.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">12. Radiofrequenzen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>12.1. Da WLAN-Netze bei unkontrollierter Konfiguration die Betriebsabl&#228;ufe anderer Aussteller beeintr&#228;chtigen k&#246;nnen, sind die Regeln des Veranstalters f&#252;r die Nutzung eigener Funkfrequenzen durch Aussteller zu befolgen.<\/p>\n<p>12.2. Wenn der Aussteller eigene Funkfrequenzen nutzen m&#246;chte, muss er vor deren Aktivierung (schriftlich oder elektronisch) einen Antrag beim Veranstalter stellen, um diese zu registrieren und eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu erhalten.<\/p>\n<p>12.3. Falls ein nicht registriertes, vom Aussteller betriebenes WLAN-Netz andere Netze oder das eigene WLAN-Netz des Veranstaltungsortes st&#246;rt, ist der Veranstaltungsort berechtigt, vom Aussteller die Anpassung der Parameter zu verlangen; falls die St&#246;rung fortbesteht, kann der Veranstaltungsort die Deaktivierung des WLAN-Netzes verlangen. Werden die vorgenannten Anforderungen nicht beachtet, kann die gesamte Datenleitung des Ausstellers vor&#252;bergehend oder dauerhaft abgeschaltet werden. Die Kosten dieser Ma&#223;nahme werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">13. Abtretung von Rechten<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>In Anbetracht des Sponsoring-Beitrags und der ordnungsgem&#228;&#223;en Erf&#252;llung durch den Aussteller der in Abschnitt 14 unten aufgef&#252;hrten Verpflichtungen des Sponsors sowie zur Erf&#252;llung der Garantien durch den Aussteller gem&#228;&#223; Abschnitt 22 gew&#228;hrt der Veranstalter dem Aussteller hiermit die Rechte f&#252;r die Dauer der Laufzeit.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">14. Verpflichtungen des Sponsors<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>14.1 In Anbetracht der Gew&#228;hrung der Rechte erkl&#228;rt sich der Aussteller hiermit dazu bereit:<\/p>\n<p>14.1.1 den Sponsoring-Beitrag in den in der Vereinbarung angegebenen Betr&#228;gen und innerhalb der angegebenen Fristen zu zahlen; und<\/p>\n<p>14.1.2 die gew&#228;hrten Rechte auf eigene Kosten wahrzunehmen und daf&#252;r zu sorgen, dass das Personal des Ausstellers alle angemessenen Anweisungen des Veranstalters in Bezug auf die Aus&#252;bung der Rechte befolgt und einh&#228;lt.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">15. Verpflichtungen des Veranstalters<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>15.1 In Anbetracht der fristgerechten und ordnungsgem&#228;&#223;en Erf&#252;llung der in Abschnitt 14 aufgef&#252;hrten Verpflichtungen des Sponsors durch den Aussteller erkl&#228;rt sich der Veranstalter hiermit zu Folgendem bereit:<\/p>\n<p>15.1.1 die betreffenden Rechte an den Aussteller abzutreten oder deren Abtretung zu veranlassen;<\/p>\n<p>15.1.2 mit angemessenen Mitteln sicherzustellen, dass die Veranstaltung auf erstklassige, professionelle Weise durchgef&#252;hrt wird;<\/p>\n<p>15.1.3 den guten Namen, das Image und den Ruf des Ausstellers zu wahren; und<\/p>\n<p>15.1.4 alle Gesetze und Vorschriften am Veranstaltungsort zu befolgen.<\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Teil B &#8211; Gegenseitige Bedingungen<\/strong><\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>16.1 Vorliegender Teil B gilt, sofern alle wesentlichen Punkte der Abschnitte &#8222;Stand&quot; und &#8222;Sponsoring&quot; des Teilnahmevertrags ausgef&#252;llt wurden, dem diese allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen beigef&#252;gt sind.<\/p>\n<p>16.2 In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die hier angegebene Bedeutung:<\/p>\n<p>&#8222;Veranstaltung&quot; bezeichnet die im Teilnahmevertrag angegebene Veranstaltung.<\/p>\n<p>&#8222;Veranstaltungszeitraum&quot; bezeichnet den Zeitraum 23. und 24.06.2027<\/p>\n<p>&#8222;Veranstalter&quot; bezeichnet Trailblazer Summits GmbH<\/p>\n<p>Registernummer HRB 179100 &#8211; Amtsgericht Hamburg<\/p>\n<p>&#8222;Veranstaltungsort&quot; bezeichnet Hamburg Messe, Messeplatz 1, 20357 Hamburg<\/p>\n<p>&#8222;Gesamtbetrag&quot; steht f&#252;r die Standkosten, Sponsoringkosten und alle sonstigen vom Aussteller zu zahlenden Geb&#252;hren ohne die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>16.3 Vorliegende Gesch&#228;ftsbedingungen gelten f&#252;r alle Vereinbarungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter im Zusammenhang mit der Veranstaltung.<\/p>\n<p>16.4 Keinerlei sonstigen, vom Aussteller formulierten Gesch&#228;ftsbedingungen gelten f&#252;r vorliegende Vereinbarung oder die Beziehungen zwischen Aussteller und dem Veranstalter, es sei denn, sie wurden vom Veranstalter ausdr&#252;cklich schriftlich anerkannt und als Abweichung von vorliegender Vereinbarung gekennzeichnet.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">17. Verschiebung, Absage oder &#196;nderung des Veranstaltungsortes<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>17.1 Der Veranstalter kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Veranstaltung absagen, verschieben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegen. Der Veranstalter benachrichtigt den Aussteller schnellstm&#246;glich, falls die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird. Sofern die Absage nicht auf h&#246;here Gewalt zur&#252;ckzuf&#252;hren ist, erstattet der Veranstalter dem Aussteller unverzinst alle vom Aussteller an den Veranstalter gezahlten Sponsoring-Beitr&#228;ge und die Buchung wird storniert.<\/p>\n<p>17.2 Falls die Veranstaltung verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, beh&#228;lt diese Vereinbarung f&#252;r die neuen Termine und den neuen Veranstaltungsort ihre G&#252;ltigkeit, sofern der Veranstalter die neuen Termine und\/oder den neuen Veranstaltungsort nach vern&#252;nftigem Ermessen f&#252;r die Veranstaltung als geeignet erachtet.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">18. Stornierung der Buchung durch den Veranstalter<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>18.1 Der Veranstalter beh&#228;lt sich das Recht vor, die Buchung eines Ausstellers zu stornieren, und im Falle einer solchen Stornierung beschr&#228;nkt sich seine alleinige Haftung darauf, alle vom Aussteller gezahlten Betr&#228;ge zu erstatten.<\/p>\n<p>18.2 Unter keinen Umst&#228;nden haftet der Veranstalter f&#252;r Verluste (einschlie&#223;lich indirekter oder Folgesch&#228;den) oder Sch&#228;den, die einem Aussteller infolge einer solchen Stornierung entstehen, gleich welcher Art die Ursache ist. Diese Klausel unterliegt, sofern anwendbar, den Klauseln 10 und 18.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">19. Haftung<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>19.1 Nichts in vorliegender Vereinbarung schlie&#223;t die Haftung einer der Parteien aus oder beschr&#228;nkt diese bei (a) arglistiger T&#228;uschung bzw. (b) Tod oder K&#246;rperverletzung, die auf die Fahrl&#228;ssigkeit der betreffenden Partei oder ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer w&#228;hrend der Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.<\/p>\n<p>19.2 Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Verbindlichkeiten, Anspr&#252;chen, Forderungen, Klagen, Kosten, Sch&#228;den oder Verlusten frei, die sich aus einem Versto&#223; des Ausstellers gegen vorliegende Vereinbarung ergeben.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">20. Zustimmung zur Daten&#252;bermittlung und Datenschutz<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>20.1 Da der Veranstalter eine Tochtergesellschaft der CloserStill Media Ltd ist, werden die Daten der Aussteller innerhalb der Unternehmensgruppe von CloserStill Media Ltd genutzt.<\/p>\n<p>20.2 F&#252;r die Zwecke vorliegender Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:<\/p>\n<p>20.2.1 &#8222;Datenschutzgesetze&quot; bezeichnet alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die f&#252;r die jeweilige Partei in jedwedem Gebiet gelten, in dem sie personenbezogene Daten verarbeitet, einschlie&#223;lich der Datenschutz-Grundverordnung 2016\/679 (DSGVO), der GDPR des VK, des Data Protection Act 2018, der EU-e-Privacy-Richtlinie (Richtlinie 2002\/58\/EG), die EU-Datenschutzrichtlinie f&#252;r elektronische Kommunikation Regulations 2002 (und SI 2003\/2426 im VK) sowie alle Gesetze und Vorschriften, die diese umsetzen oder auf deren Grundlage erlassen wurden, und weiterhin jegliche Neufassungen, &#196;nderungen, Erweiterungen oder Wiederinkraftsetzungen, jede gerichtliche oder beh&#246;rdliche Auslegung derselben und, sofern anwendbar, die Leitlinien und Verhaltenskodizes des UK Information Commissioner&#8217;s Office (oder einer gleichwertigen Aufsichtsbeh&#246;rde) oder eines Branchenverbands, jeweils in jeder relevanten Rechtsordnung.<\/p>\n<p>20.3. Der Veranstalter erhebt die Registrierungsdaten (Kontaktdaten wie Unternehmen, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, URL) sowie Auftragsdaten und nutzt diese f&#252;r die Vertragserf&#252;llung. Sofern zus&#228;tzliche Dienstleister beauftragt werden, erhalten diese Dienstleister die erhobenen Daten (Unternehmen, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zur Durchf&#252;hrung des Standbaus oder zur Erbringung zus&#228;tzlicher Dienstleistungen. Dar&#252;ber hinaus werden Name (Unternehmen, Ansprechpartner) und Adresse f&#252;r schriftliche Werbezwecke genutzt. Die Telefonnummer wird f&#252;r Werbezwecke genutzt, sofern eine ausdr&#252;ckliche Einwilligung vorliegt oder die Voraussetzungen f&#252;r die Vermutung einer Einwilligung erf&#252;llt sind. Der Veranstalter nutzt die erhobenen E-Mail-Adressen zur Zusendung zus&#228;tzlicher Informationen &#252;ber &#228;hnliche Produkte und Dienstleistungen, die er selbst anbietet. Es ist jederzeit m&#246;glich, der Nutzung der eigenen Daten f&#252;r Werbezwecke zu widersprechen &#8211; etwa durch eine E-Mail info@constructionsummit.de.<\/p>\n<p>20.4. Der Aussteller stimmt der &#220;bermittlung der bei der Registrierung erhobenen Daten an CloserStill Media Ltd und deren Tochtergesellschaften zu. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Unternehmen, Adresse (Stra&#223;e, Postleitzahl, Ort), Telefonnummer, URL, Name des Inhabers\/Marketingleiters\/Ansprechpartners (samt Funktion) zur Verarbeitung f&#252;r die gebuchte Messe \/ das Datum der Messe \/ den Leistungsumfang f&#252;r die Messe.<\/p>\n<p>20.5. Der Aussteller erkl&#228;rt sich zudem damit einverstanden, dass das Unternehmen in allen Kommunikationsma&#223;nahmen im Zusammenhang mit der Messe (Pressemitteilungen, Print- und Online-Publikationen) als Aussteller genannt wird.<\/p>\n<p>20.6. Der Veranstalter und sein Partner f&#252;r Datenerfassung d&#252;rfen Ausstellern keinerlei Daten &#252;ber die Besucher zur Verf&#252;gung stellen. Sollte der Aussteller das Leadmanagement-System nutzen, erhalten Sie lediglich auf diejenigen Besucherdaten Zugriff, die solche Besucher zur Verf&#252;gung gestellt haben, die ihre Daten beim Anmeldeprozess freiwillig f&#252;r die Nutzung durch die Aussteller freigegeben haben. Der Veranstalter haftet nicht f&#252;r die Richtigkeit oder Vollst&#228;ndigkeit von Besucherdaten.<\/p>\n<p>20.7 Sofern der Aussteller personenbezogene Daten in Bezug auf den Veranstalter und\/oder die Veranstaltung erh&#228;lt (einschlie&#223;lich, aber nicht beschr&#228;nkt auf personenbezogene Daten von Teilnehmenden der Veranstaltung, einschlie&#223;lich Namen und E-Mail-Adressen), erkl&#228;rt sich der Aussteller damit einverstanden:<\/p>\n<p>20.7.1 dass er diese personenbezogenen Daten als eigenst&#228;ndiger Verantwortlicher verarbeiten wird;<\/p>\n<p>20.7.2 dass er diese personenbezogenen Daten gem&#228;&#223; den Datenschutzgesetzen verwenden und verarbeiten wird; und<\/p>\n<p>20.7.3 dass er keine Handlungen vornimmt oder unterl&#228;sst, die dazu f&#252;hren k&#246;nnten, dass der Veranstalter gegen Datenschutzgesetze verst&#246;&#223;t.<\/p>\n<p>20.8 Alle personenbezogenen Daten, die der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Aussteller verarbeitet, werden gem&#228;&#223; der Datenschutzerkl&#228;rung des Veranstalters verarbeitet, die unter dem folgenden Link abrufbar ist https:\/\/trailblazer.de\/policy<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">21. Rechte an geistigem Eigentum<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>21.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an den Marken des Ausstellers sind das alleinige und ausschlie&#223;liche Eigentum des Ausstellers, einschlie&#223;lich ihres Gesch&#228;ftswerts, und der Veranstalter erwirbt keinerlei Rechte an den Marken des Ausstellers.<\/p>\n<p>21.2 Alle Rechte an geistigem Eigentum an den Marken der Veranstaltung sind das alleinige und ausschlie&#223;liche Eigentum des Veranstalters, einschlie&#223;lich ihres Gesch&#228;ftswerts und der Aussteller erwirbt keinerlei Rechte an den Marken der Veranstaltung.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">22. Gew&#228;hrleistungen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>22.1 Der Aussteller sichert dem Veranstalter hiermit zu und verpflichtet sich, dass der Aussteller der alleinige und unbelastete Eigent&#252;mer oder Inhaber aller Rechte an den Marken des Ausstellers sowie aller sonstigen Rechte ist und dass die Nutzung der Marken des Ausstellers durch den Veranstalter gem&#228;&#223; den Bedingungen vorliegender Vereinbarung keinerlei Rechte Dritter verletzt sowie den Veranstalter keinem Risiko strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Verfahren aussetzt. Der Aussteller erkl&#228;rt sich gem&#228;&#223; Klausel 19.2 bereit, den Veranstalter von allen entgegenstehenden Anspr&#252;chen freizustellen.<\/p>\n<p>22.2 Der Veranstalter sichert dem Aussteller hiermit zu und verpflichtet sich, dass der Veranstalter die Rechte an den Marken der Veranstaltung besitzt und dass jede Nutzung der Marken der Veranstaltung durch den Aussteller (sofern durch die hierin gew&#228;hrten Rechte autorisiert und sofern das Veranstaltungslogo vom Aussteller gem&#228;&#223; den Anweisungen des Veranstalters genutzt wird), keinerlei Rechte Dritter verletzt und den Aussteller keinem Risiko strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Verfahren aussetzt.<\/p>\n<p>22.3 Der Aussteller sichert dem Veranstalter hiermit zu und verpflichtet sich, dass er das uneingeschr&#228;nkte Recht, die Befugnis und Zust&#228;ndigkeit besitzt, vorliegende Vereinbarung abzuschlie&#223;en und zu erf&#252;llen, und dass der Aussteller nicht durch fr&#252;here Vereinbarungen mit Dritten gebunden ist, die sich nachteilig auf vorliegende Vereinbarung auswirken.<\/p>\n<p>22.4 Der Veranstalter sichert dem Aussteller hiermit zu und verpflichtet sich, dass der Veranstalter das uneingeschr&#228;nkte Recht, die Befugnis und Zust&#228;ndigkeit besitzt, vorliegende Vereinbarung abzuschlie&#223;en und zu erf&#252;llen und dass der Veranstalter nicht durch fr&#252;here Vereinbarungen mit Dritten gebunden ist, die sich nachteilig auf vorliegende Vereinbarung auswirken.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">23. Vertraulichkeit<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>Der Aussteller verpflichtet sich, dass er zu keinem k&#252;nftigen Zeitpunkt vertrauliche Informationen &#252;ber das Gesch&#228;ft oder die Angelegenheiten des Veranstalters nutzen oder an irgendeine Person weitergeben wird, die ihm bekannt werden, au&#223;er an seine beruflichen Vertreter oder Berater oder sofern dies gesetzlich oder von einer Aufsichtsbeh&#246;rde vorgeschrieben ist. Er wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ver&#246;ffentlichung oder Offenlegung solcher vertraulicher Informationen zu verhindern.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">24. Abtretung von Rechten<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>Der Aussteller gew&#228;hrt dem Veranstalter ein weltweites, nicht exklusives, unbefristetes, lizenzgeb&#252;hrenfreies und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Marken des Ausstellers (a) zum Bewerben der Veranstaltung, (b) zum Bewerben und Verwerten der Veranstaltung in allen Medien, ob bereits bekannt oder k&#252;nftig neu herausgebracht (einschlie&#223;lich Computerspiele, Websites oder mobile Apps) und weiterhin zur Nutzung auf Werbematerial und im Merchandising; und weiterhin (c) f&#252;r Werbung f&#252;r alle nachfolgenden Veranstaltungen, die vom Veranstalter oder einem verbundenen Unternehmen des Veranstalters durchgef&#252;hrt werden<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">25. H&#246;here Gewalt<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>25.1 Falls die Veranstaltung aufgrund von Umst&#228;nden, die au&#223;erhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen &#8211; einschlie&#223;lich, aber nicht beschr&#228;nkt auf Krieg, Brand, nationalen Notstand, Tarifstreitigkeiten, Betriebsausfall von Anlagen oder Maschinen, Streik, Betriebsschlie&#223;ung, zivile Unruhen, h&#246;here Gewalt, Pandemie, Epidemie oder die Nichtverf&#252;gbarkeit des Veranstaltungsortes oder aus sonstigen Gr&#252;nden &#8211; abgesagt, verlegt, verk&#252;rzt oder beeintr&#228;chtigt wird, liegt kein Versto&#223; gegen diese Vereinbarung seitens des Veranstalters vor.<\/p>\n<p>25.2 Falls die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses h&#246;herer Gewalt verschoben und\/oder an einen anderen Ort verlegt wird, verbleibt diese Vereinbarung in Kraft und gilt als auf die verschobene und\/oder verlegte Veranstaltung anwendbar. Alle bereits bezahlten Betr&#228;ge werden auf die verschobene\/verlegte Veranstaltung angerechnet und sind nicht erstattungsf&#228;hig.<br \/>25.2.1 Sofern der Aussteller objektiv nachweisen kann, dass es ihm unm&#246;glich ist, am neuen Termin und\/oder am neuen Veranstaltungsort teilzunehmen, kann er diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung k&#252;ndigen; in diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, 25 % der gezahlten oder zu zahlenden Geb&#252;hren als angemessene Stornogeb&#252;hr einzubehalten. Der Aussteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>25.3 Falls die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses h&#246;herer Gewalt verk&#252;rzt oder eingeschr&#228;nkt wird, hat der Aussteller nur dann Anspruch auf eine anteilige R&#252;ckerstattung der Geb&#252;hren, wenn die Verk&#252;rzung zu einem Verlust von mehr als 35 % der urspr&#252;nglich geplanten Veranstaltungsdauer f&#252;hrt. Jegliche R&#252;ckerstattung beschr&#228;nkt sich auf den Anteil der Veranstaltungsdauer, der &#252;ber diesen Schwellenwert hinaus verloren gegangen ist.<\/p>\n<p>25.4 Falls die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses h&#246;herer Gewalt abgesagt wird, sind die Parteien von ihren verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen befreit. Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Aufwandsentsch&#228;digung f&#252;r die bei der Vorbereitung und teilweisen Durchf&#252;hrung der Veranstaltung entstandenen Kosten einzubehalten (oder, falls diese noch nicht bezahlt wurden, in Rechnung zu stellen), wobei diese auf 50 % der Geb&#252;hren begrenzt ist. Alle &#252;ber diesen Betrag hinaus gezahlten Geb&#252;hren werden zur&#252;ckerstattet.<\/p>\n<p>25.5 Unter den in dieser Klausel genannten Umst&#228;nden haftet keine der Parteien gegen&#252;ber der anderen Partei f&#252;r Verluste, Sch&#228;den, Kosten oder Aufwendungen (einschlie&#223;lich indirekter oder Folgesch&#228;den), es sei denn, diese Verluste sind auf vors&#228;tzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrl&#228;ssigkeit zur&#252;ckzuf&#252;hren.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">26. Mitteilungen<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>Unbeschadet des Rechts, Mitteilungen auf andere Weise zu &#252;bermitteln, m&#252;ssen alle Mitteilungen gem&#228;&#223; dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen. Alle Mitteilungen, die per Einschreiben versandt wurden, gelten 48 Stunden nach dem Versand als zugestellt (Samstage, Sonntage und Feiertage ausgenommen). F&#252;r die Zwecke dieser Vereinbarung sind alle Mitteilungen an die im Teilnahmevertrag angegebenen Adressen der Parteien zu richten, sofern der anderen Partei keine andere Adresse schriftlich mitgeteilt wurde.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">27. Sonstiges<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>27.1. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begr&#252;ndet ein Partnerschaftsverh&#228;ltnis, ein Joint-Venture-Verh&#228;ltnis oder ein Vertretungsverh&#228;ltnis zwischen den Vertragsparteien.<\/p>\n<p>27.2 Alle Anspr&#252;che oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Organisation und der Durchf&#252;hrung der Veranstaltung (einschlie&#223;lich des Veranstaltungsortes) m&#252;ssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Anspr&#252;che des Ausstellers gegen&#252;ber dem Veranstalter verj&#228;hren sechs Monate zum Ende des Monats, in dem der letzte Veranstaltungstag liegt. Ungeachtet dieser Bestimmung verj&#228;hren Anspr&#252;che des Ausstellers gem&#228;&#223; Abschnitt 9.2 und Abschnitt 9.5 nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>27.3. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der &#252;brigen Bestimmungen davon unber&#252;hrt. In einem solchen Fall verpflichten sich beide Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n&#228;chsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungsl&#252;cke.<\/p>\n<p>27.4. Der Aussteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten hieraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters abzutreten, unterzulizenzieren, zu ver&#228;u&#223;ern oder anderweitig zu &#252;bertragen.<\/p>\n<p>27.5. Eine Verzichtserkl&#228;rung durch eine der Parteien hinsichtlich eines einmaligen Versto&#223;es gegen eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als fortdauernde Verzichtserkl&#228;rung oder als Verzichtserkl&#228;rung hinsichtlich sp&#228;terer Verst&#246;&#223;e, sofern dies nicht ausdr&#252;cklich in der schriftlichen Mitteilung so festgelegt ist.<\/p>\n<p>27.6. Diese Vereinbarung enth&#228;lt die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle fr&#252;heren Vereinbarungen und Absprachen (ob schriftlich oder m&#252;ndlich) zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.<\/p>\n<p>27.7 Jegliche &#196;nderungen dieser Vereinbarung m&#252;ssen schriftlich (einschlie&#223;lich per E-Mail) erfolgen, um rechtswirksam zu sein und f&#252;r die Parteien verbindlich zu sein.<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"font-style:italic;\">28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px\">\n<p>28.1. Es gilt ausschlie&#223;lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland f&#252;r diese Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen sowie f&#252;r alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des &#220;bereinkommens der Vereinten Nationen &#252;ber Vertr&#228;ge &#252;ber den internationalen Warenkauf (Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>28.2 Sofern der Aussteller ein H&#228;ndler im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des &#246;ffentlichen Rechts oder ein &#246;ffentlich-rechtlicher Sonderfonds ist, gilt f&#252;r alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverh&#228;ltnis ergeben, der Gerichtsstand (auch international) Hamburg, Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Aussteller ein Unternehmer im Sinne von &#167; 14 des B&#252;rgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist. Der Veranstalter beh&#228;lt sich jedoch das Recht vor, gegen den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an jedem anderen zul&#228;ssigen Gerichtsstand vorzugehen.<\/p>\n<p>28.3. Diese Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst und in andere Sprachen &#252;bersetzt. Im Falle von Zweifeln oder Abweichungen zwischen der deutschen und einer fremdsprachigen Version ist die deutsche Version verbindlich f&#252;r beide Vertragsparteien.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teil A &#8211; Sponsoring-Paket 1. Bestandteile des Vertrags zur Teilnahme und &#196;nderungen am Vertrag 1.1 Der Aussteller verpflichtet sich, die veranstaltungsspezifischen Anforderungen des Veranstalters, die technischen Richtlinien des Veranstalters und die Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Ausstellungsortes sowie alle relevanten Vorschriften einzuhalten. 1.2 Der Abschluss des Teilnahmevertrags (&#8222;Anmeldung&quot;) muss elektronisch oder schriftlich erfolgen, damit er rechtskr&#228;ftig wird.&hellip; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/agb\/\"><span class=\"screen-reader-text\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-223","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/223","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=223"}],"version-history":[{"count":20,"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/223\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":572,"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/223\/revisions\/572"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sustainabilitysummit.de\/booking\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=223"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}